Meldungen an den Kantonalschützenverein
Wie jedes Jahr benötigt der Kantonalschützenverein von seinen Mitgliedern verschiedene Meldungen. So sind bis zur Delelgiertenversammlung die in den Sektionen verstorbenen Ehrenmitgliedern zu melden. Die Meldung der Zusammensetzung der Vereinsvorstände sind wie immer nach Abhaltung der hauptversammlungen an den Verband zu melden. Diese Meldungen können mit den offiziellen Formularen, aber selbstverständlich auch direkt im E-Mail oder mit einer eigenen Datei erfolgen. Für die termingerechte Erledigung danken wir Allen jetzt schon bestens.
Meldung der verstorbenen Ehrenmitglieder auf die DV 2010
Vorstandsmeldung 2010 (Gewehr- und Pistolenvereine des GLKSV)
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